Was im Angebot steht, bevor Sie zusagen
Ein Angebot von uns ist ein Schriftstück und keine Spanne am Telefon. Oben steht das Datum, darunter das gebuchte Fenster mit seiner Uhrzeit, dann die Besetzung samt Wagen, und dann jede Arbeit als eigene Zeile mit eigenem Betrag.
Die Zeilen stammen aus der Tafel, die zu Ihrem Auftrag gehört. Eine Wohnung steht als Festbetrag darin, ein Büro nach Arbeitsplätzen, eine Räumung nach Kubikmetern oder als Pauschale für das einzelne Abteil. Jede dieser Tafeln hat drei Spalten, in Ihrem Angebot steht aber nur eine davon: die des Fensters, das Sie gewählt haben. Für eine Dreizimmerwohnung heißt das ab 629 € im Tagfenster und ab 765 € im Wochenendfenster.
Unten steht, was nicht enthalten ist. Deponiegebühren reichen wir durch, Material rechnen wir nach Stückzahl ab, und Arbeiten, die erst am Umzugstag auffallen, kommen als Nachtrag mit eigener Zeile dazu. Wer das Angebot vor sich hat, kann es Punkt für Punkt gegen ein zweites halten, und genau dafür schreiben wir es so auf.
Diese Angaben stehen in jedem Angebot, das unser Büro herausgibt:
- Das Datum und das Fenster mit seiner Uhrzeit.
- Beide Anschriften mit Etage und Angabe zum Aufzug.
- Die Besetzung und der Wagen, der dafür eingeplant ist.
- Jede Arbeit als eigene Zeile mit eigenem Betrag.
- Die Mindestzeit, die für das gebuchte Fenster gilt.
Der Kalender: welche Fenster früh belegt sind
Die drei Fenster sind nicht gleich leicht zu bekommen. Das Tagfenster hat die meisten Plätze, weil es der normale Arbeitstag ist. Das Wochenendfenster hat die wenigsten, und zum Monatsende ist es als erstes voll. Das Randfenster liegt dazwischen und wird fast nur von Büros und Praxen gebucht.
Für einen Wohnungsumzug zum Ersten eines Monats melden sich die meisten etwa drei Wochen vorher, und das reicht in der Regel aus. Soll ein Büro an einem Samstag umziehen, ist der Vorlauf länger: Dort hängt der Tag an einer Schlüsselübergabe, an der Freigabe der Technik und an der Frage, wann die alte Fläche zurückgegeben werden muss. Je mehr davon noch offen ist, desto früher sollte der Platz im Kalender stehen.
Nach dem Rundgang halten wir ein Fenster eine Woche lang frei, ohne dass Sie etwas unterschreiben. Läuft die Woche ab, fragen wir einmal nach. Kommt dann keine Antwort, geht der Platz zurück in den Kalender, und auch das sagen wir vorher und nicht hinterher.
Wenn der Termin rutscht
Termine rutschen, und meistens kann niemand etwas dafür: Der Notartermin verschiebt sich, der Vormieter räumt später, die neue Fläche ist noch nicht übergeben. Für den Betrag ist dann nur eine einzige Frage wichtig, nämlich in welches Fenster der neue Tag fällt.
Bleibt der Umzug im selben Fenster, bleibt der Betrag aus dem Angebot unverändert stehen. Wechselt er das Fenster, gilt die Spalte, die dann zutrifft. Eine Dreizimmerwohnung steht im Tagfenster mit ab 629 € in der Tafel. Im Wochenendfenster steht dieselbe Wohnung mit ab 765 €. Der Unterschied beträgt 136 €, und mehr ändert sich bei einer Verschiebung vom Freitag auf den Samstag nicht.
Umgekehrt gilt dasselbe. Wer am Sonntag umziehen wollte und es doch an einem Dienstag schafft, liest in derselben Zeile den niedrigeren Betrag des Tagfensters ab. Wir rechnen nach dem Fenster, in dem tatsächlich gearbeitet worden ist, und nicht nach dem, das zuerst im Kalender stand.