Wer den Termin setzt, wenn eine Wohnung aufgelöst wird
Der häufigste Anlass für eine Wohnungsauflösung ist ein Todesfall. Das ist eine sachliche Angabe und kein Thema, über das wir am Telefon lange reden; wir fragen nach dem Datum, nach der Adresse und nach dem, was im Haus liegt.
Gesetzt wird der Termin in diesen Fällen fast immer von außen. Der Vermieter nennt den Tag, bis zu dem die Wohnung zurückgegeben werden soll, und wer sich um die Angelegenheiten der verstorbenen Person kümmert, gibt diesen Tag an uns weiter. Oft liegt zwischen dem Anruf und diesem Tag weniger Zeit, als sich jemand wünscht.
Andere Anlässe funktionieren genauso. Wer in ein Heim zieht, hat einen Einzugstermin, und die alte Wohnung muss bis zu einem Monatsende leer sein. Bei einem Wegzug ins Ausland hängt der Tag am Flug. In allen Fällen ist der Termin das Erste, was wir wissen müssen, und die Zimmerzahl das Zweite.
Vom Rundgang zum Betrag
Beim Rundgang sehen wir die Wohnung an, schätzen die Menge und schreiben danach das Angebot. Für eine komplette Einzimmerwohnung gilt eine Pauschale: im Tagfenster ab 659 €, im Randfenster ab 729 €. Zwischen diesen beiden Terminen liegen 70 €.
Größere Wohnungen rechnen nach Kubikmetern. Das Tagfenster steht dabei mit 36 € in der Tafel. Eine Dreizimmerwohnung mit rund 40 m³ Hausrat kommt damit auf 1.440 €. Muss dieselbe Wohnung am Wochenende geräumt werden, rechnet der Satz von 44 € je Kubikmeter, also 1.760 €. Die Spanne zwischen beiden Terminen beträgt 320 €.
Der Rundgang kostet nichts und bindet Sie an nichts. Wenn niemand aus der Familie vor Ort sein kann, genügt jemand mit Schlüssel; wir schicken das Angebot danach schriftlich, damit es in Ruhe gelesen werden kann.
Papiere, Fotos und was nicht in den Wagen gehört
In jeder aufgelösten Wohnung tauchen Unterlagen auf, und sie liegen fast nie dort, wo man sie sucht. Versicherungsordner im Küchenschrank, ein Sparbuch zwischen Kochbüchern, Fotos in einer Schuhkiste auf dem Schrank. Wir legen all das beiseite und geben es in einer Kiste an Sie weiter.
Gelesen wird dabei nichts, und sortiert wird auch nichts. Wer eine Wohnung auflöst, muss diese Kiste selbst durchgehen, und das ist die Arbeit, die wir nicht übernehmen können, weil sie nicht uns zusteht.
Dasselbe gilt für Schmuck, Uhren, Münzen und alles, was offensichtlich einen Wert hat: beiseitelegen, zeigen, weitergeben. Wir kaufen nichts auf und wir schätzen nichts ein. Was damit geschieht, entscheiden allein Sie.
Was wir in jedem Fall heraussortieren
- Ordner, Verträge, Kontoauszüge und Schriftverkehr jeder Art.
- Fotos, Alben, Briefe und handschriftliche Unterlagen.
- Ausweise, Urkunden und Papiere mit Siegel oder Stempel.
- Schmuck, Uhren, Münzen und Kleinteile aus Schubladen.
- Schlüssel, auch solche, zu denen niemand das Schloss kennt.
Der Zustand, auf den wir arbeiten
Am Ende unseres Termins ist die Wohnung leer: keine Möbel, keine Teppiche, keine Lampen, Schränke und Fächer ausgeräumt, der Boden gefegt, die Fenster geschlossen. Das ist der Zustand, den der Begriff besenrein beschreibt, und es ist der Zustand, in dem eine Besichtigung stattfinden kann.
Was darüber hinausgeht, ist Renovierung und gehört nicht zu einer Räumung. Wände, Tapeten, Fugen und Böden stehen nicht in unserem Angebot, und wir fassen sie auch nicht nebenbei an. Wer das vorhat, muss die Tage dafür vor den Übergabetag legen und nicht dahinter.
Beim Rundgang sagen wir deshalb offen, was wir im Übergabeprotokoll als wahrscheinlichen Streitpunkt sehen. Ein Teppichboden, der verklebt ist, oder eine Wand mit vielen Löchern ist eine Frage an den Vermieter und nicht an uns, aber sie gehört vor den Termin und nicht an den Übergabetag.